Die EU wird die Mehrwertsteuerbefreiung für Pakete unter 150 € aufheben: Neue Compliance- und Kostenprobleme für grenzüberschreitende Verkäufer
Ab dem 1. Juli 2026 wird die Europäische Union die seit langem bestehende Mehrwertsteuerbefreiung für importierte Waren mit einem Wert von 150 EUR oder weniger aufheben.Alle Pakete mit niedrigem Wert werden jetzt der Mehrwertsteuer und den geltenden Zöllen unterliegenDiese Veränderung wird sich direkt auf die B2C- und B2B-Little-Paket-Versendungen in die EU auswirken.
- Reform der Steuerstruktur: Die Mehrwertsteuerfreiheitsschwelle von 150 EUR wird aufgehoben.
- Strengere Anmeldepflichten: Die wichtigsten Logistikplattformen und die Zollbehörden der EU verlangen nun drei Kennungen auf Handelsrechnungen: Verkäufer-SKU, Herstellercode und Standard-Barcode.Nichtbeachtung führt zu Verzögerungen bei den Zollbehörden, Anfälle oder Rückkehr.
- Gewinn- und Wirkungsanalyse: Schätzungen der Branche zeigen, dass die Gewinnmargen für Billigartikel um mehr als 30% sinken könnten.
- Überprüfung aller EU-gebundenen Produktlisten, um die HS-Codes, Steuerklassifikationen und Anmeldevorlagen im Voraus zu aktualisieren.
- Die Strategie für die Erfüllung von Lieferverträgen auf EU-weite Lagerlager umzustellen, um die Risiken der Einhaltung der Vorschriften und die steigenden Kosten für den direkten Versand zu mindern.
- Koordinieren Sie mit Ihrem Logistikdienstleister die Bestätigung der Zollverfahren und die Vereinheitlichung der Rechnungsformate, einschließlich aller erforderlichen Kennungen.